DSGVO – was du als Immobilienmakler unbedingt wissen solltest
Seit Mai 2018 gilt die DSGVO in ganz Europa – und sie betrifft wirklich alle, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Also: Ja, auch dich als Makler. Denn sobald du mit Interessenten, Käufern, Verkäufern oder Mietern zu tun hast, sammelst du automatisch Daten. Und genau da greift die Verordnung.
Welche Daten meint die DSGVO eigentlich?
Alles, was Rückschlüsse auf eine Person zulässt:
• Name
• Adresse
• Telefonnummer
• E-Mail
• Einkommensnachweise
• Fotos vom Haus mit persönlichen Gegenständen
• IP-Adressen, wenn du eine Website betreibst
Also ziemlich viel, oder? Schau auch mal auf https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
Was musst du als Makler konkret beachten?
1. Du brauchst eine Datenschutzerklärung
Wenn du eine Website hast – und das solltest du im Jahr 2025 definitiv haben – brauchst du eine rechtssichere Datenschutzerklärung. Darin erklärst du u.a.:
• Welche Daten du sammelst
• Warum du sie sammelst
• Wie lange du sie speicherst
• Ob du sie an Dritte weitergibst
Am besten: Vom Profi schreiben lassen oder einen DSGVO-konformen Generator nutzen.
2. Hol dir immer eine Einwilligung ein
Du willst eine E-Mail schicken? Rückruf anbieten? Exposé verschicken? Dann brauchst du vorher die Zustimmung der Person – am besten schriftlich oder per Häkchen im Online-Formular.
Ganz wichtig: Diese Einwilligung darf nicht irgendwo versteckt sein. Sie muss klar, verständlich und freiwillig erfolgen.
3. Speichere nur das Nötigste
Du darfst nicht einfach ALLES speichern, was du kriegen kannst. Die Regel heißt: Datenminimierung. Heißt konkret: Nur das, was du wirklich brauchst, um deinen Job zu machen.
4. Informiere über Rechte
Deine Kundinnen und Kunden haben laut DSGVO folgende Rechte:
• Auskunft über ihre Daten
• Berichtigung falscher Daten
• Löschung (Stichwort: „Recht auf Vergessenwerden“)
• Datenübertragbarkeit
Und du musst sie darüber informieren – am besten schon im Erstkontakt.
5. Verträge mit Dienstleistern abschließen
Du nutzt eine Software zur Objektverwaltung? Einen Cloudanbieter? Oder einen externen Fotografen? Dann brauchst du mit jedem, der Zugriff auf personenbezogene Daten hat, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
6. Datenschutz auch im Büro
• Lass keine Interessentenlisten offen rumliegen.
• Sperr deinen Rechner, wenn du kurz weg bist.
• Keine Kundendaten am Telefon rumerzählen – auch nicht im Spaß.
Klingt logisch, aber im Alltag schleichen sich oft kleine Schlampereien ein.
Was kann passieren, wenn du gegen die DSGVO verstößt?
Die DSGVO ist kein zahnloser Tiger. Es drohen:
• Abmahnungen von Konkurrenten
• Ärger mit der Aufsichtsbehörde
• Und im schlimmsten Fall: saftige Geldstrafen (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes – je nachdem, was mehr ist)
Also lieber gleich richtig machen.
Tipp: Verzeichnisse führen und Prozesse dokumentieren
Auch wenn’s nervt: Du solltest ein sogenanntes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Darin steht:
• Welche Daten du erhebst
• Zu welchem Zweck
• Wie du sie sicherst
• Wer darauf Zugriff hat
Das zeigt: Du nimmst das Thema ernst – und das kommt bei Behörden (und Kunden!) gut an.
Fazit
Die DSGVO klingt wie ein Bürokratiemonster – ist aber eigentlich ganz logisch: Sie schützt die Privatsphäre deiner Kundinnen und Kunden. Und wenn du als Immobilienmakler sauber arbeitest, transparent bleibst und deine Prozesse einmal ordentlich aufsetzt, musst du dir auch keine Sorgen machen. Lieber einmal richtig kümmern als später teuer bereuen.
Wenn du magst, kann ich dir auch eine DSGVO-Checkliste für Makler zusammenstellen – ganz praktisch zum Abhaken. Mehr dazu auf: https://wiemer-arndt.de/